Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VEREINS LINK’ELLES
IMPRESSUM
Link’Elles, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in der Rue des Arènes 4, 75005 Paris, vertreten durch Debbie Jackson in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende.
VORBEMERKUNGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass LINK’ELLES im Folgenden als „Verein“ bezeichnet wird.
Die natürliche Person, das Unternehmen oder jeder Gewerbetreibende, der die Dienste des Vereins LINK’ELLES in Anspruch nimmt, wird im Folgenden als „Mitglied“ bezeichnet.
Zusammen werden der Verein LINK’ELLES und das Mitglied im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet.
Artikel 1 – Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien. Sie bilden die alleinige Grundlage ihrer Geschäftsbeziehung,
und in diesem Sinne gelten sie als vom Verein vorbehaltlos akzeptiert.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Bedingungen werden vom Mitglied ausdrücklich genehmigt und akzeptiert; dieses erklärt und bestätigt, dass es davon vollständige Kenntnis hat, und verzichtet daher darauf, auf die Geltendmachung widersprüchlicher Dokumente und insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegenüber dem Verein LINK’ELLES nicht durchsetzbar sind, selbst wenn dieser davon Kenntnis hatte.
Sie gelten ohne Einschränkung und Vorbehalt für alle vom Verein für das Mitglied erbrachten Dienstleistungen.
Der Verein und das Mitglied vereinbaren, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Beziehung ausschließlich regeln. Der Verein behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website www.link-elles.com veröffentlicht und/oder jedem Mitglied auf Anfrage mitgeteilt, damit dieses eine Bestellung aufgeben kann.
In jedem Fall behält sich der Verein das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden Bedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Mitglied geführten Verhandlungen und durch die Festlegung besonderer Bedingungen.
Der Verein kann darüber hinaus je nach Art des betreffenden Mitglieds und nach objektiven Kriterien spezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen festlegen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Für Mitglieder, die diese Kriterien erfüllen, gelten dann diese spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 2 – Inhalt
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen des Verkaufs von Vereinsleistungen, die der Verein dem Mitglied anbietet.
Artikel 3 – Die Leistung
Das Mitglied beantragt die Erbringung der Leistung über alle Kommunikationsmittel.
Damit die Leistung bestätigt wird, muss das Mitglied die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, wie in den Besonderen Bedingungen angegeben.
Mit der Annahme erhält das Mitglied eine Bestätigungs-E-Mail vom Verein gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung.
Jede Bestellung gilt als Zustimmung zu den Preisen und Beschreibungen der angebotenen Leistungen.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei Zahlungsausfall, falscher Anschrift oder anderen Problemen mit dem Konto des Mitglieds, behält sich der Verein das Recht vor, die Dienstleistung bis zur Lösung des Problems auszusetzen; in diesem Fall kann vom Verein keinerlei Entschädigung geltend gemacht werden, da das Mitglied allein für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung verantwortlich ist.
Sollte die Erbringung der Leistung nicht möglich sein, wird das Mitglied per E-Mail darüber informiert.
Bei Fragen zur Abwicklung einer Leistung muss das Mitglied die Nummer 06 45 45 14 45 anrufen (Kosten eines Ortsgesprächs).
Artikel 4 – Beitrittsformular
Die Unterzeichnung des Beitrittsformulars und der Charta der Wohlwollen gilt als Nachweis für die Zustimmung des Mitglieds und begründet die Fälligkeit des Jahresbeitrags.
Artikel 5 – Bestätigung
Die Vertragsinformationen werden per E-Mail bestätigt, wobei eine Beitrittsbescheinigung und eine Rechnung versandt werden.
Artikel 6 – Nachweis der Transaktion
Die elektronischen Verzeichnisse, die unter angemessenen Sicherheitsbedingungen in den IT-Systemen des Vereins gespeichert werden, gelten als Nachweis für die zwischen den Parteien erfolgten Mitteilungen, Bestellungen und Zahlungen.
Artikel 7 – Zahlungsmodalitäten und -fristen
Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Überweisung. Der Verein behält sich das Recht vor, jegliche Leistung auszusetzen, falls die Zahlung von den offiziell akkreditierten Stellen abgelehnt wird oder falls keine Zahlung erfolgt.
Die Bestellung ist gemäß dem folgenden Zeitplan zu begleichen, entweder in bar oder in zwei Raten (eine erste Zahlung 7 Tage nach dem Beitritt, die zweite Zahlung 6 Monate nach dem Beitritt). Der Verein behält sich insbesondere das Recht vor, die Erbringung einer Leistung für ein Mitglied zu verweigern, das seinen Mitgliedsbeitrag nicht vollständig beglichen hat.
In Ausnahmefällen kann die Bezahlung der Leistung per Scheck erfolgen.
Artikel 8 – Stornierung
8.1 Stornierung durch das Mitglied
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch das Mitglied, aus welchem Grund auch immer, können bereits gezahlte Beträge nicht zurückerstattet werden.
8.2 Durch den Verein
Sollte die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unmöglich sein, verpflichtet sich der Verein, soweit möglich, eine Leistung gleicher Qualität anzubieten.
Artikel 9 – Verpflichtungen des Vereins
Die Verpflichtungen des Vereins stellen eine Mittelverpflichtung dar, wonach die Leistungen unter strikter Einhaltung der geltenden Berufsregeln sowie gegebenenfalls gemäß den Vertragsbedingungen erbracht werden. Zu diesem Zweck wird der Verein für die Erbringung der Leistungen Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter einsetzen, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um deren Ausführung gemäß seinen Qualitätsstandards sicherzustellen.
Artikel 10 – Pflichten des Mitglieds
Um die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen zu erleichtern, verpflichtet sich das Mitglied: - dem Verein vollständige, korrekte und fristgerechte Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser verpflichtet ist, deren Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen; - dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Ansprechpartner und der Ansprechpartner während der gesamten Dauer der Leistungserbringung verfügbar sind; - die Zahlung des Mitgliedsbeitrags zu leisten.
Artikel 11 – Geistiges Eigentum
Für den Fall, dass eine der Empfehlungen des Vereins oder die Nutzung von Elementen, die aufgrund einer seiner Empfehlungen bereitgestellt wurden, die Verwendung von Gegenständen, Modellen, Zeichnungen, Fotografien usw. verbunden ist, die Gegenstand von geistigen Eigentumsrechten Dritter sind, wird der Verein das Mitglied über das Bestehen dieser Rechte und die Folgen ihrer Nutzung informieren. Es obliegt dann dem Mitglied, unter seiner alleinigen Verantwortung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung dieser Rechte zu ermöglichen, insbesondere indem es auf eigene Rechnung die Nutzungsrechte zu Bedingungen aushandelt, die es dem Verein ermöglichen, diese für die Erbringung der Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Für die eigenen Zwecke der Dienstleistungen kann der Verein Software, einschließlich Tabellenkalkulationen, Dokumente, Datenbanken und anderer IT-Tools, deren Eigentum ihm zusteht, nutzen oder entwickeln.
Artikel 12 – Unterlagen
Der Verein bewahrt die ihm übergebenen Originaldokumente auf und händigt sie dem Mitglied auf dessen Verlangen zurück.
Der Verein bewahrt lediglich eine Kopie der Dokumente auf, die für die Erstellung seiner Arbeitsunterlagen erforderlich sind.
Artikel 13 – Unabhängigkeit
Sollte im Rahmen der Leistungserbringung ein Interessenkonflikt oder ein Problem hinsichtlich der Unabhängigkeit auftreten, wird der Verein das Mitglied unverzüglich darüber informieren und gemeinsam mit ihm unter Einhaltung der geltenden Vorschriften nach der für die Situation am besten geeigneten Lösung suchen.
Artikel 14 – Reklamationen
Alle Reklamationen, sei es auf gütlichem Wege oder gerichtlich, die sich auf die Erbringung der Leistungen beziehen, müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Leistungserbringung geltend gemacht werden.
Artikel 15 – Vertragssprache
Nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Parteien ist der vorliegende Vertrag in französischer Sprache abgefasst.
Sollte er in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgebend.
Artikel 16 – Anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.
Artikel 17 – Gerichtsstand
Die Parteien verpflichten sich, eine gütliche Einigung über alle Streitigkeiten anzustreben, die sich aus der Erbringung der Leistungen ergeben könnten.
Sollten die Parteien keine gütliche Einigung erzielen können, wird jede Streitigkeit bezüglich der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Besonderen Bedingungen, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und der vom Verein abgeschlossenen Verträge oder bezüglich der Zahlung des Preises vor das Handelsgericht Paris gebracht, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und der Zahlung sowie von der Zahlungsweise, und zwar auch im Falle einer Gewährleistungsklage oder bei mehreren Beklagten.
Sollten die Parteien keine gütliche Einigung erzielen können, wird jede Streitigkeit bezüglich der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Besonderen Bedingungen, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und der vom Verein abgeschlossenen Verträge oder bezüglich der Zahlung des Preises vor das Handelsgericht Paris gebracht, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und der Zahlung sowie von der Zahlungsweise, und zwar auch im Falle einer Gewährleistungsklage oder bei mehreren Beklagten.
Artikel 18 – Versicherung
Der Verein hat eine Versicherung abgeschlossen, die die Folgen seiner zivilrechtlichen Haftung abdeckt, und kann dies dem Mitglied auf Anfrage nachweisen.